Zahlungsmöglichkeiten

Wir bitten um Verständnis, dass wir nach jeder Behandlung bzw. am Tage der Operation jeweils eine sofortige Bezahlung erwarten.

Die Zusendung einer Rechnung erfolgt nur in besonderen, vor der Behandlung abgesprochenen, Ausnahmefällen. Solche Rechnungen enthalten immer einen Verwaltungskostenanteil von 5,-€.

Wir rechnen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung für (GOT ) Tierärzte ab.

Tierärztlicher Notfalldienst. Notdienstzeiten sind geseztlich definiert; werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr sowie ganztags am Wochenende und an Feiertagen. In dieser Zeit müssen wir die Notdienstgebühren nach § 3a GOT abrechnen. Hier ist eine Notdienstgebühr von 59,50 EUR (incl. MwSt.) fällig. Die tierärztliche Leistungen werden nach mindestens doppeltem (höchstens vierfachen) Satz abgerechnet. Für Medikamente gilt der normale Satz.

Bitte nutzen Sie unser Angebot verschiedener Zahlungsmöglichkeiten:

 Wir bevorzugen EC-Cash oder für Stammkunden das Sepa-Lastschriftverfahren. Das Gesamtprozedere lässt sich dann deutlich vereinfachen, wenn Sie uns dann ein wiederkehrendes Sepa-Lastschrift-Mandat erteilen, da dann bei wiederholten Abrechnungen die erneute Unterschrift entfällt. Unsere Stammkunden kennen das bereits.

Gerne schicken wir Ihnen bei allen genannten Optionen Fall die Quittung auch per Email im Anschluss an die jeweilige Behandlung zu.